Das Führen von bestimmten Maschinen, das Fahren von Flurförderzeugen (Gabelstapler u.ä. Fahrzeugen) oder Tätigkeiten in Steuerzentralen, Leitwarten oder anderen Bereichen, in denen eine ungeteilte Aufmerksamkeit und durchgehende Konzentration von unabdingbarer Bedeutung für die allgemeine Sicherheit sind, bedingen eine körperliche und geistige Eignung, die aus Gründen der Betriebssicherheit durch eine ärztliche Eignungsuntersuchung nachgewiesen werden sollte. Die Entscheidung für eine solche Untersuchung kann aber nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.

Die Untersuchung beinhaltet:

  • eine ausführliche Erhebung der Gesundheitsvorgeschichte (Anamnese)
  • körperliche Untersuchung durch den Arzt
  • einen Sehtest mit orientierender Gesichtsfeldprüfung
  • sowie einen Urintest zum Ausschluss bestimmter Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus)

Eine Wiederholung der Eignungsuntersuchung findet in der Regel alle 3 Jahre statt, ab dem 50.Lebensjahr empfehlen wir eine jährliche Kontrolluntersuchung.