Arbeitsmedizin und Unfallverhütung sind von großer sozialpädagogischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung. Daraus erwächst der Anspruch sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer auf eine qualifizierte und leistungsorientierte Betreuung.
Wir beraten und untersuchen
- die Arbeitnehmer und beurteilen
- mögliche Einflüsse der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden
- mögliche Auswirkungen auf den Organismus durch Gefahr- und Schadstoffe
- mögliche Einflüsse besonderer Arbeitsbedingungen (z.B. Klima, Schichtarbeit, Vibrationen, Lärm u.a.)
- die gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes
Wir prüfen
- ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
- ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
- ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst oder ob Verbesserungen möglich sind
Wir helfen
- bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
- bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
- bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen
Wir beraten
- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
- bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
- bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- bei der Planung und Durchführung von Gesundheitsaktionen im Betrieb
- beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
- bei Suchtproblematiken (Alkohol, Nikotin, Medikamente etc.)
- bei Planung und -durchführung von beruflichen Auslandsaufenthalten incl. ausführlicher Impfberatung
Wir leisten
- alle Vorsorgen, Untersuchungen und Aufgaben nach § 3 AsiG, der ArbmedVV und anderen Rechtsnormen, z. B.
- der Gesundheitsschutz-Bergverordnung
- dem Mutterschutzgesetz
- dem Infektionsschutzgesetz § 43
- dem Arbeitsschutzgesetz
- der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
- dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- dem Arbeitszeitgesetz
- sämtliche Impfungen einschließlich Gelbfieber

